BerlinVerbesserter Zugang zu Wohnraum
Was ist inspirierend?
Berlin übernahm eine nationale Vorreiterrolle auf dem Gebiet der Wohnraumversorgung und verbesserte den Zugang zu Wohnraum für Asylsuchende: Das Land beseitigte bürokratische Hürden, richtete eine zentrale Anlaufstelle für Vermieter:innen ein und bietet finanzielle Unterstützung an. Normalerweise gibt es in Deutschland ein dreistufiges System für die Unterbringung von neu ankommenden Geflüchteten. Zunächst werden sie in zentralen Unterkünften untergebracht, die den Bundesländern gehören, darunter auch Berlin. In der Regel folgt darauf die Unterbringung in kommunalen Sammelunterkünften. In Berlin wird dieser zweite Schritt jedoch übersprungen und direkt eine individuelle Unterkunft angestrebt.
Kontakt
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin, Anlaufstelle für Vermieter:innen
E-Mail: Wohnungsangebote@LAF.Berlin.de
Wie funktioniert der Ansatz?
Wenn Asylbewerber:innen eine Wohnung finden, können sie dort viel früher einziehen als in anderen Bundesländern. Im Durchschnitt werden sie nach drei Monaten formell aus der Pflicht zur Erstunterbringung entlassen. Anders als in anderen Bundesländern werden auch während des Asylverfahrens die Unterkunftskosten von bis zu 750 Euro pro Person und Monat nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommen. Außerdem hat das Land eine zentrale Anlaufstelle für Vermieter:innen geschaffen, die an Geflüchtete vermieten wollen.
Was ist neu im Jahr 2023?
Im Januar 2023 hat die damalige Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales Katja Kipping die Wohnverpflichtung für Asylsuchende in Aufnahmeeinrichtungen aufgehoben. Asylsuchende, die bereits nach Berlin verteilt worden sind und eine eigene Wohnung bzw. ein eigenes Zimmer gefunden haben, müssen demnach nicht mehr in den Sammelunterkünften wohnen bleiben. Dies “[... ] bedeutet sowohl eine Entlastung der Aufnahmeeinrichtungen des LAF [Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten] als auch eine konkrete Verbesserung für die Betroffenen. [...] Angesichts des angespannten Berliner Wohnungsmarktes löst das nicht grundlegend das Unterbringungsproblem, ermöglicht aber immerhin ein Quäntchen mehr Selbstbestimmung für Asylsuchende.” sagt Katja Kipping. Berlin ist das erste Bundesland, welches diese Möglichkeit, die das § 49 Absatz 2 Asylgesetz gewährt, nutzt.
Auf dem freien Markt in Berlin eine Wohnung zu finden, gestaltet sich allerdings immer schwieriger. 2022 konnten 30% weniger Personen aus einer Unterkunft in eine Wohnung ziehen als im Vorjahr. Gleichzeitig stieg die Anzahl der ankommenden Asylsuchenden im Jahr 2022 auf eine Rekordhöhe von 94.727 Menschen, die in Berlin registriert und erstversorgt wurden, davon kamen 33.289 aus der Ukraine. In Anbetracht dessen wurden sowohl sogenannte Tempohomes und Wohncontainerdörfer reaktiviert, als auch das MUF-Baugramm (Modulare Flüchtlingsunterkünfte) gefördert, welches Gemeinschaftsunterkünfte mit abschließbaren Wohnungen, eigenen Küchen und Bädern vorsieht. Davon sind in Berlin 29 in Betrieb (Stand Februar 2023).