BerlinUmsetzung der EU-Aufnahmerichtlinie: Unterstützung von Hilfsbedürftigen
Was ist inspirierend?
Als einziges Bundesland in Deutschland setzt Berlin die EU-Aufnahmerichtlinie konsequent und flächendeckend um. In der Aufnahmerichtlinie stellt die Europäische Union fest, dass bestimmte Personengruppen eines besonderen Schutzes bedürfen. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten u.a. dazu, die jeweiligen besonderen Bedürfnisse dieser Menschen im Asylverfahren zu berücksichtigen. Obwohl die Richtlinie bis 2015 in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollte, ist Berlin das einzige deutsche Bundesland, das dies umfassend getan hat.
Kontakt
BNS | Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen
E-Mail: n.buettner@ueberleben.org
Was besagt die EU-Aufnahmerichtlinie?
Als einziges Bundesland in Deutschland setzt Berlin die EU-Aufnahmerichtlinie konsequent und flächendeckend um. In der Aufnahmerichtlinie stellt die Europäische Union fest, dass bestimmte Personengruppen eines besonderen Schutzes bedürfen. Sie verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten u.a. dazu, die jeweiligen besonderen Bedürfnisse dieser Menschen im Asylverfahren zu berücksichtigen. Obwohl die Richtlinie bis 2015 in nationales Recht der EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollte, ist Berlin das einzige deutsche Bundesland, das dies umfassend getan hat.
Wie wurde die Richtlinie in Berlin umgesetzt?
Das Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige Flüchtlinge (BNS) wurde 2008 gegründet, um die Anforderungen der EU-Aufnahmerichtlinie zu erfüllen. Die Koordination des BNS erfolgt durch das Zentrum ‘ÜBERLEBEN’, das auch Folteropfer behandelt. Das Netzwerk besteht aus sieben in Berlin ansässigen NGOs. In Zusammenarbeit mit der damaligen Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (SenGesSoz) entwickelte das Netzwerk ein dreistufiges Verfahren zur Identifizierung und Betreuung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter in Berlin. Der BNS entwickelte einen umfangreichen 93-seitigen Leitfaden, der später vom Berliner Senat veröffentlicht wurde und in dem bewährte Verfahren zur Identifizierung besonders schutzbedürftiger Personen beschrieben werden. Ihre Fälle werden dann im Landesamt für Einwanderung schneller bearbeitet, wobei speziell sensibilisierte Zuhörer:innen zur Verfügung stehen, um ihren Fall anzuhören.
Was ist das Ergebnis?
Die Mitarbeiter:innen erhalten zu jeder Gruppe relevante Hintergrundinformationen um die Informationen, die sie während eines Gesprächs erhalten, besser einordnen zu können. Darüber hinaus gibt es für fast jede Gruppe spezifische Indikatoren, die auf eine besondere Situation für die geflüchtete Person hinweisen können. So wird beispielsweise empfohlen, den Asylbewerber:innen proaktiv und glaubhaft zu vermitteln, dass ihnen keine Gefahr oder staatliche Repressionen drohen, wenn sie ihre geschlechtliche Identität und/oder sexuelle Orientierung oder die ihres Partners offenbaren. Dieses Verfahren ist in Deutschland einmalig. Darüber hinaus hat der BNS in Kooperation mit dem Berliner Beratungsnetz für Zugewanderte ein Mapping über die Berliner Versorgungslandschaft entwickelt, welches die relevanten Akteur:innen und die vorhandenen Angebote für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen abbildet. Als zusätzliche Maßnahme richtete die Stadt eine Fachstelle ein, die Geflüchtete mit psychischen Problemen unterstützt und verhindert, dass psychische Erkrankungen chronisch werden.