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Inspirierende Ansätze

BerlinUnabhängige Unterstützung während des Asylverfahrens

Was ist inspirierend?

Berlin hat die Finanzierung von NGOs übernommen, die Asylsuchende während des Asylverfahrens unabhängig beraten – eine Reaktion auf die jüngsten Entscheidungen des Bundes, welche die unabhängige Beratung gefährden. Mit der unabhängigen Beratung soll „sichergestellt werden, dass alle in Berlin aufgenommenen Asylbewerber:innen rechtzeitig vor Einleitung des Asylverfahrens beim zuständigen Bundesamt das für sie kostenlose Angebot erhalten, sich von einer nichtstaatlichen Stelle umfassend über das Asylverfahren und vorrangig über ihre Rechte und Pflichten in diesem Zusammenhang informieren zu lassen“, erklärte der Senat. Seit dem Haushaltsjahr 2018/2019 fördert Berlin zehn unabhängige nichtstaatliche Beratungsstellen für die Rechts- und Verfahrensberatung von Geflüchteten und Migrant:innen. Diese Förderung wurde bis 2020/2021 fortgesetzt.

Was ist der politische Hintergrund?

2019 begann die Bundesregierung damit, die Asylbewerber:innenberatung neu zu organisieren. Die ‘unabhängige’ Beratung im Asylverfahren ist nun nicht mehr Aufgabe der Länder wie Berlin, sondern des Bundes. Mit der Beratung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist genau die Behörde, die für die individuelle und ‘unabhängige’ Beratung von Schutzsuchenden zuständig ist, auch für die Entscheidung über deren Asylanträge verantwortlich. Das Bundesinnenministerium sieht keine Interessenkonflikte: „Um die Unabhängigkeit der Asylberatung innerhalb der Behörden zu gewährleisten, sind die Mitarbeiter:innen der Asylberatung während ihres Einsatzes organisatorisch von der Asylabteilung getrennt und werden nicht für Anhörungen und Entscheidungen im Asylverfahren eingesetzt“, heißt es in einer Antwort auf eine Anfrage der Linken im Bundestag. Die NGOs dürfen weiterhin beraten, sollen aber kein Geld mehr vom Bund erhalten. Auch eine EU-Projektförderung für die unabhängige Asylverfahrensberatung wird laut BAMF künftig nicht mehr möglich sein, da die Leistung durch staatliche Leistungen abgedeckt ist.

Wer hat das Projekt initiiert? Wie?

Berlin erstellte Leistungsbeschreibungen für die unabhängige Asylverfahrensberatung im Ankunftszentrum. Diese dienten als Grundlage für ein bundesweites Ausschreibungsverfahren. Ein neues Team von Sozialarbeiter:innen berät vor allem bei der Vorbereitung auf die Asylanhörung – ein elementar wichtiger Teil des Asylverfahrens. Der Schwerpunkt der neuen Berater:innen liegt auf einer frühzeitigen, unabhängigen Erstberatung und Vorbereitung auf die Anhörung. Wird eine Schutzbedürftigkeit festgestellt, werden die Asylbewerber:innen an spezielle Beratungsstellen verwiesen.

Wie funktioniert das Projekt vor Ort?

Die in Berlin aufgenommenen Asylbewerber:innen bleiben in der Regel drei Tage im Ankunftszentrum und werden dann in eine Erstaufnahmeeinrichtung eingewiesen. Der Anhörungstermin beim BAMF hat dann noch nicht stattgefunden. Um sicherzustellen, dass alle Asylbewerber:innen rechtzeitig vor der Asylantragstellung von der unabhängigen Asylverfahrensberatung erfahren, wurde eine Verfahrensberatung im Ankunftszentrum eingerichtet. Alle neu angekommenen Asylsuchenden, die am Standort Oranienburger Straße 285 ankommen, erhalten sofort Informationen zur unabhängigen Asylverfahrensberatung.

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