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Inspirierende Ansätze

BremenEnde der ‘Kettenduldung’: Verbesserung des Zugangs zu unbefristetem Aufenthalt

Was ist inspirierend?

Um die so genannte ‘Kettenduldung’ zu überwinden, die Tausende von Geflüchteten im Ungewissen über ihre langfristige Aufenthaltsperspektive lässt, führte Bremen 2010 den ‘Bremer Erlass’ ein. Junge Migrant:innen können unter bestimmten Voraussetzungen nun schon deutlich früher eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wie funktioniert der Ansatz?

Aus humanitären Gründen können Migrant:innen in Bremen seither eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. Diesen Status können sie erhalten, wenn sie eine vierjährige Schulausbildung in Deutschland, Sprachkenntnisse und keine Vorstrafen nachweisen. In anderen Bundesländern war dies für Jugendliche unter ähnlichen Bedingungen unerreichbar und Bremens Vorgehensweise bedeutete einen großen Schritt nach vorne. Der ‘Bremer Erlass’ war auch das erste Modell für ein Aufenthaltsrecht bei ‘Kettenduldungen’ ohne einen einmaligen Stichtag.

Was ist das Ergebnis?

Im Oktober 2020 ging Bremen erneut einen Schritt weiter und ermöglichte es, geduldeten Personen „mit besonderen Integrationsleistungen“, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Auch junge Erwachsene bis zum Alter von 26 Jahren können nun nach vier Jahren Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erhalten—wenn sie nachweisen, dass sie

  • ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) oder angemessene Deutschkenntnisse (Niveau A2) und die Deutschnote ‘befriedigend’ auf einem deutschen Schulzeugnis erworben haben,

  • vier Jahre lang erfolgreich eine deutsche Schule besucht haben,

  • einen Schulabschluss erworben haben, oder

  • eine Berufsausbildung, ein Studium oder eine staatlich geförderte berufsvorbereitende Maßnahme absolvieren.

Bremen nimmt mit seinem neuen Ländererlass erneut eine Vorreiterrolle ein. „Sie gilt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und garantiert ihnen ein Bleiberecht, wenn sie die Schule abschließen“, sagt Markus Saxinger vom Bremer Integrationsnetzwerk; „Ein solches Verfahren gibt es anderswo nicht.“

Was ist neu im Jahr 2023?

Der Bremer Senat initiierte im Mai 2023 das Pilotprojekt “Clearingstelle”. Es bietet Menschen, die sich seit mindestens zwei Jahren ohne gültige Aufenthaltsdokumente im Land Bremen aufhalten, Unterstützung an. Ohne das Risiko für die Betroffenen, sich den Migrationsbehörden gegenüber offenbaren zu müssen, werden in der Beratung die konkreten Lebensumstände auf Möglichkeiten für einen offiziellen Verbleib im Land Bremen geprüft. Das Angebot gilt als einzigartig und bundesweit als das erste seiner Form. Es wird vom Deutschen Roten Kreuz umgesetzt.

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