PotsdamAntidiskriminierungs-Prozesse in der Ausländerbehörde
Wer hat das Projekt initiiert?
Auf dem Weg zum Status als ‘Sicherer Hafen’ befasste sich Potsdam auch mit der Arbeit der eigenen Ausländerbehörde. Diese hatte sich bis dahin nicht besonders nach den Bedürfnissen von Migrant:innen ausgerichtet. Eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und Vertreter:innen migrantischer Communities entwickelte inzwischen einen neuen Leitfaden: Darin werden die Sachbearbeiter:innen aufgefordert, ein Bleiberecht zu ermöglichen, wann immer dies rechtlich möglich ist.
Kontakt
Bündnis "Potsdam! bekennt Farbe" Stadtverwaltung Potsdam, Bereich Partizipation und tolerantes Potsdam
E-Mail: tolerantespotsdam@rathaus.potsdam.de
Wer hat das Projekt initiiert? Wie?
Der "Solidarity City"- Beschluss vom Dezember 2018 richtet sich explizit an die Ausländerbehörde. Darin heißt es, der Oberbürgermeister solle „die Potsdamer Ausländerbehörde beauftragen, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um dauerhafte legale Aufenthalts- und Lebensperspektiven für Flüchtlinge in Potsdam zu schaffen.“ Auf dieser Grundlage stieß Potsdam einen Prozess zur Reform der Behörde an. Beteiligt sind unter anderem Kirchen und Zivilgesellschaft, die Diakonie und der Migrationsbeirat.
Wie läuft der Prozess ab?
Mit Hilfe von externen Jurist:innen entwickelte Potsdam ‘Ermessensrichtlinien’. Diese Richtlinien weisen die Mitarbeiter:innen der Behörde an, ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, wenn dies rechtlich irgendwie möglich ist. Auch beim Thema Familiennachzug soll die Behörde ihren Ermessensspielraum zugunsten der Antragsteller:innen nutzen. Außerdem wurde ein neues Leitbild für die Behörde erstellt. Seit Mai 2019 tagt die Arbeitsgruppe, der auch die Behördenleiter:in angehört.
Was ist das Ergebnis?
Die Arbeitsgruppe entwickelte einen Katalog von Handlungsempfehlungen. Ein neuer Leitsatz legte fest, dass die „Schaffung von dauerhaften legalen Aufenthalts- und Integrationsperspektiven“ zum „Maßstab für die Evaluierung“ werden soll. Es soll eine „proaktive Beratung“ zur Sicherung der Aufenthaltsperspektive und zur Förderung der Inklusion geben. Das Personal soll geschult werden, um „für rassistisches und sozialchauvinistisches Verhalten sensibilisiert zu werden und dieses zu verhindern“. Anträge auf Arbeitserlaubnis sollen „prioritär behandelt und zeitnah entschieden werden, damit Arbeitgeber:innen mit einer schnellen Entscheidung rechnen können und Migrant:innen tatsächlich eine Arbeit aufnehmen.“ Zu diesem Zweck soll innerhalb von zwei bis drei Wochen nach Antragstellung ein Termin vereinbart werden, bei dem die Arbeitserlaubnis entweder erteilt oder eine begründete Ablehnung ausgesprochen wird. Die Vorschläge sind in 13 Maßnahmenpakete unterteilt und befinden sich noch in der ersten Umsetzungsphase. Unter anderem wurde bereits die Bereitstellung von Dolmetscher:innen bei Telefon- oder Videogesprächen eingeführt. Im Dezember 2020 bezog das Bündnis ‘Potsdam bekennt Farbe’ Stellung und forderte einen verbindlichen Zeitplan für den internen Umsetzungsprozess bei der Ausländerbehörde
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